AGB

1. Allgemeines

Allen Vereinbarungen, Abgaben und Verkaufsgeschäften mit allen unseren Kunden - diese sind ausschließlich Gewerbetreibende bzw. Unternehmen – liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde; sie gelten durch Auftragserteilung des Kunden als anerkannt. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers oder Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen oder Bedingungen in Auftragsbestätigungen oder im sonstigen Schriftverkehr, werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Schreib- und Rechenfehler sowie sonstige offensichtliche Irrtümer sind für uns nicht verbindlich.

2. Preise

2.1. Alle angegebenen Preise stellen eine unverbindliche Preisempfehlung dar und verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Preisänderungen aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, behalten wir uns vor. Für Rechnungsbeträge unter EUR 30,- € wird ein Mindermengenzuschlag von EUR 10,- € berechnet. Bei Aufträgen unter EUR 150,- werden Verpackungs- und Versandkosten in Rechnung gestellt. Bei einem Nettowarenwert über EUR 150,- € erfolgt die Lieferung versandkostenfrei. Waren, die mit einem LKW-Symbol gekennzeichnet sind, werden ab EUR 1.000,- € frei Haus geliefert. Bei Auslandslieferungen gelten die zuvor genannten Bedingungen bis deutsche Grenze unverzollt; darüber hinausgehende Kosten sind vom Käufer zu tragen. Artikel die als Gefahrgut gelten, werden nur per Spedition ins Ausland versendet. Für Warenlieferungen auf die deutschen Inseln wird zusätzlich eine Zuschlagspauschale in Höhe von EUR 12,- € veranschlagt.

2.2. Wird eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten ab dem Tag unserer Auftragsbestätigung vereinbart oder kann die Lieferung aus vom Besteller oder Käufer zu vertretenden Gründen erst später als vier Monate nach Auftragsbestätigung erfolgen, sind wir zu Berechnung der am Tage der Lieferung geltenden Preise berechtigt.

3. Transportversicherungszuschlag, Sonderbeschaffungen

Transportversicherungszuschlag wird mit 0,75 % auf den Warenwert in Anrechnung gebracht. Bei Sonderbeschaffungen behalten wir uns die Berechnung werkseitiger Fracht-, Verpackungs- und sonstige Nebenkosten vor.

4. Mängel / Gewährleistung

4.1. Die Gewährleistung für besondere Eigenschaften, Merkmalen oder sonstiger Beschaffenheiten des Vertragsgegenstandes wird nicht übernommen, es sei denn bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung der besonderen Beschaffenheit.

4.2. Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch in Bezug auf nach einem Nacherfüllungsversuch festgestellte Mängel. Mängel, die nicht als verdeckte Mängel anzusehen sind, sind uns binnen einer Frist von 14 Tagen seit Abnahme der Ware, verdeckte Mängel binnen einer Frist von 14 Tagen seit Entdeckung des Mangels anzuzeigen. Ansonsten gilt die Ware durch den Kunden als mangelfrei genehmigt. Dies gilt auch, wenn der Kauf für den Käufer ein Handelsgeschäft darstellt und dieser seiner nach § 377 HGB obliegenden Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

4.3. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, steht dem Verkäufer zunächst der gesetzliche Nacherfüllungsanspruch zu. Ist der Käufer kein Verbraucher, sind wir berechtigt, den Nacherfüllungsanspruch nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu erfüllen. Ist der Käufer Verbraucher und übt sein Wahlrecht aus, sind wir berechtigt, die vom Käufer gewählte Form der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. In diesem Fall ist der Käufer auf die jeweils andere Ausprägung des Nacherfüllungsanspruches beschränkt. Ist auch dieser Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten zu entsprechen, sind wir zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt. Im Falle der Selbstbeseitigung des Mangels durch den Käufer ist der Nacherfüllungsanspruch ausgeschlossen.

4.4. Mängelanzeigen und -rügen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4.5. Wird ein Mangel uns gegenüber schriftlich angezeigt und übt ein Verbraucher sein Wahlrecht in Bezug auf den Nacherfüllungsanspruch nicht aus, sind wir berechtigt, eine angemessene Frist zur Ausübung des Wahlrechtes zu setzen, nach deren fruchtlosen Ablauf die Nacherfüllung nach unserer Wahl vorgenommen wird.

4.6. Übt der Käufer im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung sein Rücktrittsrecht aus, bedarf es hierzu einer schriftlichen Mitteilung an uns. Dies gilt auch für die Ausübung des Minderungsrechtes. Die Ausübung des Rücktrittsrechts oder des Minderungsrechts setzt voraus, dass der Käufer, wenn er kein Verbraucher ist, zuvor schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hatte und die Nacherfüllung als fehlgeschlagen gilt. Eine Fristsetzung bedarf es auch, wenn der Käufer kein Verbraucher ist und die Nacherfüllung aufgrund der unter Punkt 4.3. eingetretenen Umstände nicht durchzuführen war.

4.7. Ist der Käufer Unternehmer, verjähren Ansprüche des Käufers in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden, es sei denn, dass der Käufer eine Sache gekauft hat, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder der Käufer gegen uns gem. § 478 BGB Rückgriff nimmt.

4.8. Daten, Angaben, Abbildungen, Beschreibungen und Maße sind unverbindlich und dienen nur der Veranschaulichung. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

5. Haftung und Haftungsbeschränkungen

5.1. Die Haftung für unser Verschulden wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

5.2. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Verkaufsgegenstand selbst entstanden sind, für Mangelfolgeschäden, entgangenem Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Käufers. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Unsere Rechnungsbeträge sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig und spätestens zum in der Rechnung angegebenen letzten Zahlungstermin frei Zahlungsstelle an uns zu bezahlen; bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum können 2 % Skonto abgesetzt werden.

6.2. Der Käufer kommt durch eine Mahnung nach Fälligkeit in Verzug. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung tritt Verzug auch ohne Mahnung ein. Ist der Käufer Kaufmann, sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz ab dem Tag der Fälligkeit zu berechnen.

6.3. Wir behalten uns vor, Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn Umstände bekannt werden, durch die unsere Forderungen gefährdet erscheinen. Aus demselben Grund sind wir berechnet unsere Leistung zu verweigern, solange unsere Forderung nicht bezahlt oder hierfür Sicherheit geleistet wurde.

6.4. Mit dem Kunden abgesprochene besondere Zahlungsziele, Bonifikationen oder sonstige Vergünstigungen werden im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden oder bei Scheckprotesten unwirksam.

7. Rücknahme-Umtausch

7.1. Rücklieferungen werden nur nach vorheriger Absprache, in Originalverpackung, mit Rechnungs- oder Lieferscheinkopie, Grund der Beanstandung und frei Haus Lieferung an uns zurückgenommen. Im Falle des Transports der Ware zwecks Nachbesserung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7.2. Sollten wir uns ausnahmsweise zu einer Waren- oder Auftragsrücknahme bereit erklären, ohne dass ein Mangel oder sonstiger Grund der Beanstandung vorliegt, sind wir berechtigt eine Arbeitspauschale von 25 % des Warenwertes, mindestens aber einen Betrag in Höhe von EUR 18,- in Rechnung zu stellen. Das Recht des Kunden, Nachweis über einen geringeren Kostenaufwand auf Lieferseite zu führen, bleibt unberührt.

7.3. Aufträge über Sonderanfertigungen sowie Ware, die absprachegemäß ausschließlich für den Käufer beschafft wurden, können nach Auftragserteilung nicht mehr annulliert werden. Bei Abfüll- und Schnittware ist keine Rückgabe möglich.

7.4. Wertdifferenzen zu Lasten des Lieferers werden nur per Gutschrift ausgeglichen; eine Ausbezahlung ist grundsätzlich nicht möglich.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. In diesem Fall tritt anstelle unseres Eigentumsvorbehaltes die aus dem Veräußerungsgeschäft resultierende Forderung. Wird durch Verbindung oder Vereinbarung unserer Ware mit anderen Gegenständen eine neue Sache hergestellt, so erwerben wir an dieser Miteigentum in dem Verhältnis des von uns gelieferten Warenwertes zur gesamten neuen Sache. Der Kunde tritt schon jetzt den erstrangigen Teil aus dem Verkaufserlös hinsichtlich der neuen Sache bis zur Höhe unseres Sicherungsanspruches an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteiles solange an uns unmittelbar zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Kunden bestehen. Werkzeuge und Messgeräte sind keine Handelsware und bedürfen bei noch offener Rechnung uns gegenüber, für den Weiterverkauf unsere Zustimmung.

8.2. Der Kunde ist verpflichtet, über den Verbleib der gelieferten Ware und den Bestand der im Weg des verlängerten Eigentumsvorbehaltes an uns abgetretenen Forderung sofort schriftlich Mitteilung zu machen.

8.3. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurückzunehmen, ein Rücktritt vom Vertrag ist damit nicht verbunden; die Warenrücknahme erfolgt nur zur Sicherung unserer Zahlungsansprüche. Müssen wir zur Sicherung unseres Eigentums von dem Käufer an diesen gelieferten Ware zurücknehmen, aussondern oder sonst wie sicherstellen, so gehen die damit verbundenen Kosten zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, auf die zurückgenommenen Waren Abschläge bis zu 20 % vom Rechnungswert vorzunehmen. Darüber hinaus ist der Kunde für jede Art der Wertminderung, die die gelieferte Ware bei ihm erleidet, voll ersatzpflichtig.

8.4. Der Weiterverkauf, der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware, darf nur insoweit erfolgen, als die im oberen ersten Absatz vereinbarte Forderungsabtretung nicht gefährdet ist und Abtretungsverbote nicht entgegenstehen.

8.5. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist als uns gehörend zu kennzeichnen; der Kunde hat uns von jeder Intervention zu Lasten unseres Eigentums unverzüglich zu unterrichten; alle zur Verteidigung unserer Rechte gegenüber Dritten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile, sowohl für Auftrag, Lieferung und Zahlung ist Hamburg. Bei Verkäufen an Nichtkaufleuten ist Hamburg Gerichtsstand für Ansprüche, die im Mahnverfahren geltend gemacht werden.

10. Schlussbestimmungen

Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Käufer seine eigenen abweichenden Bedingungen mitgeteilt hat oder diese auf Schriftstücken des Käufers, insbesondere auf Bestellungen abgedruckt sind. Gegenbestätigungen des Käufers mit abweichenden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Bei Lieferungen in das Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart. Der Nachdruck dieses Kataloges, auch einzelner Teile, ist nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Jeder Verletzung wird auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder sollten mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder künftig rechtsunwirksam werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der jeweils unwirksamen Bestimmung soll eine solche Bestimmung treten, durch die der mit der unwirksamen Bestimmung erstrebte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht wird.

12. Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass wir personenbezogene Kundendaten, die uns im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung vom Auftraggeber selbst oder von Dritten bekannt werden, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.

 

TECFELD GmbH, Stand: 30.09.2021